obligatorische Rechtsfolgen bewirken ; - Verträge zum Vollzug früherer Verträge, die lediglich die im Grundvertrag bereits festgelegten Rechte und Pflichten und die organisatorischen Grundsätze näher ausgestalten, und zum Zeitpunkt ihres Abschlusses der [22] Realisierung des ursprünglich vereinbarten Vertragszweckes dienen . Die Zuständigkeit und Verantwortung des Bundesrates, den Vollzug von [23] völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu sichern , sei es durch [24]