85 Ziff 5 BV, sondern gehören zu jenen Mitteln völkerrechtlichen Handelns, mit denen der Bundesrat die völkerrechtlichen Beziehungen der Schweiz selbständig wahrt. Zu dieser Kategorie internationaler Hoheitsakte gehören insbesondere: - Verträge, die lediglich punktuell Völkergewohnheitsrecht wiedergeben, ohne [17] das Ausmass eigentlicher Kodifikationen solchen Rechts anzunehmen ; - Verträge, die lediglich die Befolgung von Verwaltungsformalitäten, etwa die [18] Verwendung von gewissen amtlichen Formularen oder die Übermittlung