Während der Bundesrat Verträge aushandelt, unterzeichnet, ratifiziert und allenfalls kündigt, obliegt es der Bundesversammlung, jedem völkerrechtlichen Vertrag die Genehmigung zu erteilen oder zu verweigern[14]. Dabei sind völkerrechtliche Verträge alle jene Hoheitsakte, mit welchen zwei oder mehrere Völkerrechtssubjekte ihrem übereinstimmenden Willen Ausdruck geben, völkerrechtliche Verpflichtungen zu übernehmen oder entsprechende Rechtspositionen aufzugeben.