Mitwirkung bei Vertragsabschlüssen. In Verbindung mit der funktionalen Betrachtungsweise der aussenpolitischen Zuständigkeitsordnung insgesamt, wie sie sich die Studienkommission der Eidgenössischen Räte im Schlussbericht «Zukunft des Parlaments» zu eigen gemacht hat[13], ergeben sich immerhin Gestaltungsgrundsätze, aufgrund welcher Natur und institutionelle Rollenverteilung bei Vertragsabschlüssen bestimmt werden können. Im Unterschied zu einem statischen, strukturellen oder hierarchischen Verfassungsverständnis erlaubt der funktionale Ansatz, die Interdependenz beider mit je eigenen und mit sich zum Teil überlappenden auswärtigen Kompetenzen ausgestatteten Behörden als zweckmässige und