einem Gesetz, allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss oder Vertrag befugt ist; - Verträge über Gegenstände, zu deren innerstaatlichen Regelung der Bundesrat allein kompetent ist, sofern die Kompetenz grenzüberschreitende Aufgaben umfasst. Solche Systematisierungsbemühungen sind nützlich, weil die Praxis transparent, übersichtlich und möglichst genau rechtlich eingegrenzt sein soll. Andererseits hat die Vielfalt und Eigendynamik der völkerrechtlichen Vertragspraxis gezeigt, dass die landesrechtliche Vertragsabschlussordnung, wie die auswärtige Staatstätigkeit überhaupt, einer starren Schematisierung oder einer detaillierten Normierung schwer zugänglich ist.