3 Tragweite zur Frage standen[4], ist das vereinfachte Verfahren vor allem dort verbreitet, wo eine Vielzahl von meist bilateralen Verträgen, welche einen bestimmten Themenkomplex oft technischer Natur betreffen und sich materiell auf ein klar abgegrenztes Gebiet beschränken, abzuschliessen war[5]. 3. Die Praxis, wonach der Bundesrat in gewissen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen Staatsverträge selbständig abschliessen kann, reicht ins 19. Jahrhundert zurück[6], blieb in ihren Grundzügen bis heute auch von der Bundesversammlung unbestritten und wird von der herrschenden Doktrin anerkannt[7].