Sachbereichen handelte, zu deren landesrechtlichen Regelung der Bundesrat zuständig ist und die grenzüberschreitende Aspekte aufweisen. Während das ordentliche Abschlussverfahren im gesamten Spektrum des Staatsvertragsrechts zur Anwendung kam, und zwar schwerpunktmässig dort, wo materiell neue Verträge mit einer gewissen politischen und rechtlichen