Referendumspflichtige Verträge können in der Regel nicht im vereinfachten Verfahren abgeschlossen werden[2]. 2. Eine neuere, von der Direktion für Völkerrecht durchgeführte Untersuchung der etwa 620 Verträge oder Vertragsänderungen, welche im Zeitraum von 1975 bis 1984 in der Amtlichen Sammlung der eidg. Gesetze veröffentlich wurden[3], hat folgendes ergeben: Mehr als die Hälfte der untersuchten Vereinbarungen sind Vertragsänderungen, -anpassungen oder -erneuerungen und betreffen als solche in erster Linie die Verwaltung und die Anpassung an geänderte Verhältnisse des internationalen Vertragsrechts der Schweiz. Die Bundesversammlung genehmigte im beobachteten Zeitraum rund 300 Verträge.