Anschliessend wird begründet, weshalb gewisse Verträge von beschränkter Tragweite (Bagatellverträge) ebenfalls nach einem vereinfachten Verfahren abgeschlossen werden können und sollen, wobei die rechtzeitige Information der zuständigen parlamentarischen Kommissionen und, a posteriori, der Bundesversammlung selbst, sicherzustellen ist. Schliesslich werden einige Überlegungen zu schwierigen Fragen betreffend die Zulässigkeit und Grenzen der Subdelegation von Vertragsabschlusskompetenzen des Bundesrates an die Departemente und an Bundesämter dargestellt. 1. Staatsverträge werden von den Bundesbehörden entweder nach dem ordentlichen oder nach einem vereinfachten Verfahren abgeschlossen. Beim