Abgrenzungen zwischen dem ordentlichen und dem vereinfachten Verfahren Einleitung Völkerrechtliche Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung. Ihre quantitative und qualitative Bedeutungszunahme zeigt sich darin, dass sie einerseits sämtliche staatlichen Tätigkeitsbereiche betreffen und anderseits vermehrt rechtsetzender Natur im Sinne von Art. 5 Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) sind. Im Geschäftsbericht für das Jahr 1983 hat der Bundesrat dazu folgendes festgehalten: «Will man den Grundsatz vom Vorrang des Rechts verwirklichen, so sind rechtsetzende Staatsverträge heute gleich unabdingbar wie nationales Gesetzesrecht.