Diese Rechtslage entspricht der ratio legis von opting out-Verfahren, wonach multilaterales Vertragsrecht mit vorwiegend technischem Inhalt zur Wahrung grösstmöglicher Sicherheit möglichst speditiv, unpolemisch und unpolitisch soll geändert werden können. Die Einspruchsfrist von bloss zwölf Monaten macht es ausserdem praktisch unmöglich, ein ordentliches parlamentarisches Genehmigungsverfahren regelmässig rechtzeitig zum Abschluss zu bringen.