Es stellte sich die Frage, ob Änderungsvorschläge zum Zollabkommen vom 2. Dezember 1972 über Behälter von 1972 (SR 0.631.250.112) in der Schweiz der Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen sind, oder aber ob der Bundesrat in eigener Zuständigkeit die für die Änderungsverfahren gemäss Art. 21 und 22 dieses Abkommens nötigen Rechtsakte vornehmen kann. Das Zollabkommen über Behälter von 1972 wurde anlässlich der im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) durchgeführten Weltkonferenz über den internationalen Behältertransport als offene multilaterale Handelsvereinbarung ausgehandelt und für die Schweiz, aufgrund der parlamentarischen Genehmigung gemäss BB vom 17. März 1976 (AS 1977