Regeste: Das Gutachten analysiert die in Sachen Prostitution denkbaren vertraglichen Beziehungen. Zum einen wird das vertragliche Verhältnis zwischen einer sich prostituierenden Person und ihrem Kunden thematisiert; zum anderen das vertragliche Verhältnis zwischen einer sich prostituierenden Person und anderen Vertragspartnern als ihrem Kunden (Vermieter, Etablissementbetreiber, Mäkler, Arbeitsvermittler). Das Gutachten zeigt Möglichkeiten auf, wie die Frage der Sittenwidrigkeit des Vertrages zwischen der sich prostituierenden Person und ihrem Kunden geregelt werden könnte. Der klassische Arbeitsvertrag (Art. 319 ff. OR) ist grundsätzlich nicht zulässig.