Die beste Lösung, um das BWIS und das ZNDG bei dessen Inkrafttreten zu koordinieren, besteht darin, dass der Bundesrat die Änderungen des BWIS, die er durch die Verordnung vom 12. Dezember 2008 vorgenommen hat, auf diesen Zeitpunkt aufhebt und in der zur Umsetzung des ZNDG notwendigen Verordnung die Dienststellen, welche Aufgaben des zivilen Nachrichtendienstes erfüllen, dem VBS unterstellt.