– Theoretisch könnte das ZNDG so revidiert werden, dass es mit dem BWIS in der Fassung gemäss Verordnung des Bundesrates übereinstimmt. Soweit inhaltliche Widersprüche vorliegen, kommt ein solches Vorgehen wohl nicht infrage, weil der Gesetzgeber nicht bereit sein dürfte, die Regelungen betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt und zivilen Nachrichtendiensten sowie betreffend die Aufsicht über das Bundesamt zu ändern. Die formalen Widersprüche könnten zwar behoben werden; der Aufwand für die Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens wäre aber unverhältnismässig gross.