Eine solche Einschränkung kann sich nicht nur aus einem Bundesgesetz oder einer Verordnung der Bundesversammlung ergeben, sondern auch aus den Materialien zu solchen Erlassen, die Ausführungen zur Organisation der betroffenen Verwaltungseinheit enthalten. Massgeblich ist daher der Wille der 21 Bundesversammlung und nicht die Form, in welcher die Abweichung ausgeschlossen wurde.