Der Bundesrat hat die Verordnung über die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen infolge Überführung der nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention zum VBS vom 12. Dezember 2008 gestützt auf Art. 8 Abs. 1 RVOG erlassen. Er änderte darin u.a. zahlreiche Bestimmungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. März 1997 (BWIS; SR 120). Zu prüfen ist, ob er sich damit im Rahmen der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 RVOG gehalten hat, oder ob er wichtige Organisationsbestimmungen des BWIS geändert hat, mit deren Erlass die Bundesversammlung seine Organisationskompetenz einschränken wollte.