Der Bundesrat werde mit dem Beschluss zum Inkrafttreten des ZNDG eine Verordnung über die Änderung gesetzlicher Bestimmungen zu erlassen haben, in welcher die Art. 5 und 7 des BWIS, welche durch das ZNDG geändert worden seien, gestützt auf Art. 8 Abs. 1 RVOG den durch die Verordnung vom 12. Dezember 2008 geschaffenen organisatorischen Verhältnissen angepasst werden müssten. Aus dem Antrag geht nicht hervor, warum darauf verzichtet worden ist, die nachrichtendienstlichen Teile des DAP auf einen Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des ZNDG, z.B. auf den 1. Februar 2009, in das VBS zu überführen, oder das ZNDG rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen, um