Im gemeinsamen Antrag an den Bundesrat vom 18. November 2008 betreffend den Erlass der Verordnung über die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen infolge Überführung der nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention zum VBS führten das EJPD und das VBS aus, die Vorlage stehe im Einklang mit dem ZNDG. Der Bundesrat nehme mit der Zuordnung des DAP zum VBS die entsprechenden organisationsrechtlichen Bestimmungen des ZNDG vorweg, weshalb der Ersatz von Ausdrücken im Anhang zum ZNDG betreffend Änderung des BWIS obsolet sei.