So wurden u.a. in verschiedenen Artikeln des BWIS die Ausdrücke «Bundesamt für Polizei» und «Bundesamt» durch «DAP» ersetzt, in andern Artikeln der Ausdruck «Bundesamt» durch «fedpol» und der Ausdruck «Departement» durch «VBS». In acht Artikeln des BWIS wurden Änderungen vorgenommen, die dazu dienen sollten, die Überführung der nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention in das VBS zu ermöglichen. Die Verordnung trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Heute gilt deshalb das BWIS in der durch die Verordnung des Bundesrates geänderten Fassung.