Am 3. Oktober 2008 verabschiedete die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Zustän- 1 digkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Die Referendumsfrist ist am 22. Januar 2009 unbenutzt abgelaufen. Nach Art. 10 Abs. 2 ZNDG bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten; dies ist bis heute noch nicht geschehen.