Es müsste daher dargetan werden, dass das private Bankengewerbe heute den Bedarf nach Finanzdienstleistungen ungenügend deckt, so dass der Bund gewissermassen zur Korrektur eines Marktversagens in die Lücke springen müsste, um dem öffentlichen Interesse an hinreichenden Bankdienstleistungen zum Durchbruch zu verhelfen. Es bestehen kaum Gründe für die Annahme, dass ein solches Marktversagen vorliegen könnte. Deshalb ist der Betrieb einer Postbank unter dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit mit dem geltenden Verfassungsrecht nicht vereinbar.