Im Fall der Postbank wäre zwar mit einer Querfinanzierung zu rechnen. Diese Querfinanzierung würde jedoch nicht vom Monopolbereich zu den Bankdienstleistungen fliessen, sondern gerade umgekehrt. Dies ist aus der Sicht des Querfinanzierungsverbotes unproblematisch, da eine allfällige Pflicht zum Verschieben von Erträgen aus dem Bankgeschäft an den postalischen Monopolbereich die Postbank gegenüber ihren privaten Konkurrenten benachteiligen, nicht bevorteilen würde. Aus dem Blickwinkel des Verbots der Querfinanzierung wäre der Betrieb einer Postbank somit nicht unzulässig.