Die herrschende Lehre vertritt vor diesem Hintergrund zu Recht die Ansicht, die Wirtschaftsfreiheit schütze die Privaten nicht generell vor staatlicher Konkurrenz31. Es ist jedoch weitgehend anerkannt, dass auch der Staat als Wettbewerbsteilnehmer den gleichen Regeln unterworfen sein muss wie die anderen Wettbewerbsteilnehmer.