Die Wirtschaftsfreiheit ist im schweizerischen Verfassungsrecht in verschiedener Hinsicht relevant. Oft werden drei verschiedene Aspekte (oft als Dimensionen oder Funktionen bezeichnet) unterschieden. Zunächst ist die Wirtschaftsfreiheit ein Grundrecht, und zwar ein klassisches Freiheitsrecht, welches die Einzelnen vor Eingriffen des Staates in ihre freie wirtschaftliche Entfaltung schützt (Art. 27 BV). Sodann wird von einer institutionellen (auch: ordnungspolitischen) Dimension gesprochen. Diese wird in Artikel 94 BV erfasst, indem sich die Verfassung dort zum Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit bekennt