Der Bund kann sich somit nicht auf Artikel 99 BV stützen, um eine Postbank zu betreiben. 3.3 Zwischenergebnis Der Bund benötigt im System der bundesstaatlichen Kompetenzaufteilung für den Betrieb einer Postbank eine Verfassungsgrundlage, verfügt heute aber über keine solche. Es wäre daher (für beide Gutachtenfragen gleichermassen) eine Verfassungsänderung erforderlich. 4. Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit im Sinn von Artikel 94 BV Selbst wenn man den bisherigen Ausführungen nicht folgen würde, würde sich die Frage stellen, ob der Betrieb einer Postbank gegen den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit verstösst.