Die Banken- und Börsengesetzgebung (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, SR 952.0, Bankengesetz, BankG; Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, SR 954.1, Börsengesetz, BEHG), welche sich auf den heutigen Artikel 98 BV stützen kann, enthält zur Hauptsache zwei Arten von Vorschriften, beide mit wirtschaftspolizeilicher Zielsetzung: Solche, die die Anleger vor unseriösem Verhalten der Banken schützen wollen, und solche, die das Funktionieren der Effektenmärkte sicherstellen sollen26.