Die Vorgängervorschrift des heutigen Artikels 98 BV wurde also mit dem festen Blick auf das seit damals bis heute bestehende Bankengesetz neu eingeführt, dem Gesetz gewissermassen auf den Leib geschneidert. Daher ist es hier angebracht, den Inhalt dieses Gesetzes (sowie auch des Börsengesetzes) kurz darzustellen.