Die Botschaften des Bundesrates zu den Gewerbeartikeln enthielten keine Ausführungen dazu, und in den parlamentarischen Beratungen wurde zwar intensiv über die Notwendigkeit eines Bankenartikels und über das Verhältnis zur damaligen Handels- und Gewerbefreiheit (heute Wirtschaftsfreiheit) diskutiert, es gibt jedoch keine Hinweise, dass sich der Bankenartikel von 1947 auf etwas anderes als den Gegenstand der damaligen Bankengesetzgebung bezogen hätte25. Diese neue Grundlage des Gesetzes in Artikel 31quater wurde 1999 in Bezug auf die Banken mit rein redaktionellen Änderungen als Artikel 98 in die neue Bundesverfassung übernommen.