Das Bankengesetz vom 8. November 1934 wurde in erster Linie gestützt auf den damaligen Artikel 34ter aBV erlassen. Dieser war 1908 eingefügt worden und hatte folgenden Wortlaut: «Der Bund ist befugt, auf dem Gebiete des Gewerbewesens einheitliche Bestimmungen aufzustellen.21