Die Formulierung «erlässt Vorschriften über» (Art. 98 Abs. 1 und 2 BV) ist auch weniger weit als «die Gesetzgebung auf dem Gebiet (...) ist Sache des Bundes» («La législation sur (...) relève de la compétence de la Confédération», «La legislazione nel campo (...) compete alla Confederazione»), wie es beispielsweise in Artikel 90 zur Kernenergie heisst. Wird die Gesetzgebung insgesamt als Sache des Bundes bezeichnet, so deutet dies darauf hin, dass der Bund eine umfassende Kompetenz hat, die er in irgend einer Weise ausüben kann, sei es durch polizeirechtliche Erlasse, durch ein Monopol mit konzessionierten privaten Anbietern oder gar durch ein Monopol mit staatlichen Regiebetrieben.