Sprachlich gesehen ist es einleuchtend, dass die zweite Formulierung weiter geht als die erste: Ist ein Bereich als solcher Sache des Bundes, so deutet dies darauf hin, dass der Bund nicht nur als externer Regulator eines sonst in sich geschlossenen Systems tätig wird, sondern dass er sich selber als aktiver Akteur innerhalb des Systems betätigt, was er im Fall von Artikel 92 Absatz 1 BV als Betreiber der Post auch tut. Entsprechendes gilt für Artikel 54 Absatz 1 zu den auswärtigen Angelegenheiten, Artikel 60 Absatz 1 zur Armee und Artikel 99 Absatz 1 zum Geld- und Währungswesen.