Bankwesen zwei verschiedene, von einander getrennte Sachbereiche sind, und regelt beide unterschiedlich. Während Artikel 92 das Post- und Fernmeldewesen direkt als Sache des Bundes bezeichnet und damit Bezug nimmt auf die Möglichkeit von staatlichen (Monopol-) Betrieben, erlässt der Bund gemäss Artikel 98 bloss Vorschriften über das Bank- und Börsenwesen. Es wäre nun ziemlich widersprüchlich, wenn der Postartikel, trotz der Existenz zweier verschiedener Regelungen für Post und Banken, der Post über den Zahlungsverkehr hinaus eine Betätigung im eigentlichen Geschäftsbereich der Banken erlauben würde.