3.2.1.4 Systematische Auslegung Auch eine systematische Auslegung spricht gegen die Anwendung von Artikel 92 Absatz 1 BV auf das eigentliche Bankgeschäft. Denn die Verfassung enthält in Artikel 98 Vorschriften, die sich spezifisch mit den Banken befassen, ohne dass von dort aus ein Bezug auf die Post genommen würde. Wenn der Verfassungsgeber die Postkompetenz auch auf die bankentypischen Geschäfte hätte beziehen wollen, so wäre es zumindest sehr nahe gelegen, zwischen diesen beiden Vorschriften eine Verbindung herzustellen. Die Verfassung geht jedoch offensichtlich davon aus, dass das Post- und das