Es sind jedoch kaum Gründe für die Annahme ersichtlich, dass der (schweizerische) Bankenmarkt nicht in der Lage sei, die Kundengelder der PostFinance aufzunehmen und sicher anzulegen18. Der Zusammenhang zwischen dem Zahlungsverkehr und den Anlagen in Hypotheken ist somit weder zwingend noch besonders eng. Es ginge jedenfalls zu weit, allein aufgrund des betriebswirtschaftlich verständlichen Bedürfnisses nach sicheren Anlagen das bankentypische Hypothekengeschäft unter den verfassungsrechtlichen Begriff des Postwesens zu subsumieren.