Dies mache umfangreiche Auslandanlagen nötig, welche mittlerweile rund die Hälfte der gesamten Anlagen ausmachten. Die Post vertritt den Standpunkt, dass es wünschbar wäre, wenn sie Kundengelder in inländischen Hypotheken anlegen könnte, um die Risiken im Ausland zu vermindern. Sie ist sich aber bewusst, dass dazu (mindestens) Anpassungen der Gesetzgebung notwendig wären17. Kann aus dem geschilderten Bedürfnis nach sicheren Inlandanlagen abgeleitet werden, dass die sichere Anlage von Kundengeldern in inländischen Hypotheken unter den verfassungsrechtlichen Begriff «Postwesen» fällt? Wie oben dargelegt, ist heute anerkannt, dass der Zahlungsverkehr zum Postwesen gehört.