im Finanzbereich ist dies konkret der Zahlungsverkehr. Wie das Postgeschäft allerdings vom Bankgeschäft in den Einzelheiten abzugrenzen sei, bleibt aus historischer Sicht weitgehend offen. Neben der Vermittlung von Bankdienstleistungen Dritter (namentlich Hypotheken und Anlageprodukte) bietet die PostFinance mit den Gelben Fonds schon heute eigene Anlageprodukte an15. Es kann vorliegend offen bleiben, ob sich dieses heutige Angebot der PostFinance innerhalb der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schranken hält. Klar ist aus historischer Sicht, dass ein umfassendes Sortiment von Bankdienstleistungen gemäss der Fragestellung von Artikel 92 BV nicht gedeckt ist.