Definition von Verfassungswegen, vom Gesetzgeber und von der Geschichte festgelegt werde14. Streng weitergedacht würde dies bedeuten, dass der Verfassungsbegriff keinerlei definitorische Kraft hätte, so dass es dem Gesetzgeber gewissermassen frei stünde, den Begriff des Postwesens beliebig zu definieren und somit jegliche Dienstleistungen darunter zu subsumieren, z.B. auch solche der Gastronomie oder des Unterhaltungsgewerbes. Ein solcher Schluss wird indessen von keinem der Autoren gezogen, der sich zur Frage der Interpretation von Artikel 92 BV bzw. Artikel 36 aBV geäussert hat.