f–h), sondern auch die Bundesversammlung ermächtigte, «der Post weitere Dienstzweige, die sich für ihren Betrieb eignen, zu Besorgung [zu] übertragen». Diese Erweiterungsmöglichkeit wurde dem Bundesrat eröffnet, um für die «weitere Entwicklung des Verkehrswesens» eine genügende Flexibilität zu haben10. Daraus lassen sich jedoch keine Folgerungen darüber ableiten, was der historische Verfassungsgeber von 1874 mit dem Begriff «Postwesen» ursprünglich erfassen wollte.