3.2 Mögliche Grundlagen im geltenden Verfassungsrecht 3.2.1 Artikel 92 BV (Post- und Fernmeldewesen) Artikel 92 Absatz 1 BV lautet: «Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes.». Dass der Bund eine Kompetenz für das Postwesen hat, und dass diese Kompetenz umfassend ist, steht ausser Frage. Entscheidend ist jedoch, ob die Betätigung der Post (-Finance) als Bank in den abgedeckten Kompetenzbereich fällt.