VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 2. September 2009 132 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz 3. Bundesstaatliche Kompetenzverteilung im Sinn der Artikel 3 und 42 Absatz 1 BV 3.1 Braucht der Bund aufgrund der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung eine Verfassungsgrundlage, um eine Postbank zu betreiben? Gemäss Artikel 3 und Artikel 42 Absatz 1 BV bedarf der Bund einer Verfassungsgrundlage für jede Art des Tätigwerdens. Besteht in einem Sachgebiet keine Verfassungsnorm, die dem Bund eine Kompetenz verleiht, so sind die Kantone zuständig5.