Die Beantwortung der Gutachtenfragen beruht auf der Annahme, dass die Schweizerische Post weiterhin eine Anstalt des Bundes sein wird und dass die PostFinance entweder ein Teil der Post bleiben wird oder allenfalls in eine nach Kapital und Stimmen mehrheitlich vom Bund kontrollierte Tochter- Aktiengesellschaft ausgelagert würde1. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die verfassungsrechtlichen Fragen sich kaum mehr stellen würden, wenn die PostFinance in eine mehrheitlich von Privaten beherrschte privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt würde.