Schliesslich muss berücksichtigt werden, dass Steuersysteme nicht nur an der Effizienz, sondern auch an ihrer Verteilungswirkung gemessen werden. In dieser Hinsicht wirken die Progression und die Steuerbefreiung von niedrigen Einkommen so, dass die Abzugsfähigkeit der Weiterbildungskosten gerade jene Personengruppen weniger entlasten würde, deren Weiterbildungsbeteiligung heute schon als eher zu tief beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund betrachtet wäre die Abzugsfähigkeit als wenig tauglich zu beurteilen, die heute bestehende Ungleichheit der Weiterbildungsbeteiligung auszugleichen, sie dürfte sie höchstens noch verschärfen.