terbildung die steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten schon aus theoretischen Gründen schlecht abschneidet. Neben der geringen Zielgruppenadäquanz sind es vor allem die geringe Anreizwirkung und somit die relativ grossen Mitnahmeeffekte, die gegen das Instrument der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildung sprechen.