Weiter ist zu beachten, dass falls das Motiv für die steuerliche Begünstigung von Weiterbildungsaktivitäten die Schaffung grösserer Anreize für Weiterbildung wäre, die steuerliche Entlastung von Weiterbildungskosten im Vergleich zu anderen Instrumenten der staatlichen Finanzierung von Weiterbildung hinsichtlich Effektivität und Effizienz schlecht abschneidet. Auch unter dem Vorbehalt, dass die Erforschung von Weiterbildungsfinanzierungsinstrumenten in den Kinderschuhen steckt, ist davon auszugehen, dass hinsichtlich des Ziels der Schaffung von zielgruppenorientierten Anreizen für mehr Wei-