Etwas anders sieht die Beurteilung aus, wenn man die Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Gewinnungskosten betrachtet, unabhängig davon, wer diese Weiterbildung in Anspruch nimmt. Hier ist ausschlaggebend, dass eine Ungleichbehandlung von Gewinnungskosten im Steuersystem zu Verzerrungen in ökonomischen Aktivitäten führen kann, d.h. das Steuersystem würde Anreize schaffen, in jene ökonomischen Aktivitäten zu investieren, bei denen die Kosten abzugsfähig wären, zulasten jener Aktivitäten, bei denen dies nicht oder nur teilweise der Fall wäre. Somit wäre die Effizienz des Steuersystems verletzt.