Aus ökonomischer Sicht gibt es nur zwei Argumente, welche für eine staatliche Subventionierung von Weiterbildung sprechen können. Erstens ist eine staatliche Subventionierung geboten, wenn die zu unterstützende Aktivität Erträge generiert, welche die sich an der Aktivität beteiligenden Personen nicht vollständig aneignen können (man spricht in diesem Fall von positiven Externalitäten oder auch sozialen Erträgen). Zweitens kann ein Verteilungs- oder Gerechtigkeitsmotiv einen solchen Eingriff begründen, wenn die Marktlösung nicht zu einer gesellschaftlich erwünschten Verteilung führt. Beide Motive sind bei der Weiterbildung aufgrund der bestehenden Literatur teilweise gegeben. Einerseits ist