22 dieser Evaluationen gelangten zu einer positiven Beurteilung, eigentlich genügte jedoch keine der Evaluationen den drei Standards, die an die Evaluationen hätten gelegt werden müssen (1. Objektive Daten, nicht lediglich subjektive Wertungen, 2. Berechnung des Mitnahmeeffektes und der kausal durch das Instrument verursachten zusätzlichen Weiterbildungsteilnahme und 3. eine Kosten-Nutzen-Analyse für die eingesetzten Mittel). Lediglich 4 der untersuchten Instrumente betrafen Steuerabzugsmöglichkeiten bei privaten Weiterbildungskosten, 24 weitere Instrumente betrafen Subventionen für Arbeitnehmer (bei den Arbeitgebern betrafen 8 In-