Eine im Auftrag der EU in den EU-15 Staaten gemachte Analyse (siehe EIM 2005) erfasste 94 verschiedene Weiterbildungsfinanzierungsinstrumente. Für 34 der 94 Instrumente existierten Evaluationen. 22 dieser Evaluationen gelangten zu einer positiven Beurteilung, eigentlich genügte jedoch keine der Evaluationen den drei Standards, die an die Evaluationen hätten gelegt werden müssen (1. Objektive Daten, nicht lediglich subjektive Wertungen, 2. Berechnung des Mitnahmeeffektes und der kausal durch das Instrument verursachten zusätzlichen Weiterbildungsteilnahme und 3. eine Kosten-Nutzen-Analyse für die eingesetzten Mittel).