f) Die Anreizwirkung, so sie denn gegeben ist, entfaltet sich auf alle Formen der Weiterbildung, die nicht explizit aus der steuerlichen Entlastung ausgeschlossen werden können. Mit anderen Worten hängen die fiskalischen und sozialen Auswirkungen der Massnahme zu einem grossen Teil davon ab, wie gut man Weiterbildungen mit investitivem Charakter von solchen mit eher konsumptiven Charakter unterscheiden kann. Gelingt dies schlecht, dann entfaltet sich die Anreizwirkung an einem Ort, wo eine solche gar nicht vorgesehen war (siehe dazu auch 2.1.).